Florida und Fliegen
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Anerkennung des US-PPL-A durch das LBA

Wer als Deutscher mit dem US-PPL-A in der Tasche nach Hause zurück kommt, hat natürlich zunächst nur eines im Sinn: Fliegen! Doch da sind einige Hindernisse aufgebaut, die zuvor überwunden werden müssen.

Es gibt zwei Möglichkeiten

1. Fliegen einer „N“ registrierten Maschine in Deutschland

2. Anerkennung des US-PPL durch das Luftfahrtbundesamt

1. Die erste Möglichkeit erscheint zunächst am attraktivsten, man setzt sich einfach ins Cockpit und fliegt los. Aber nicht jeder kann sich gleich ein „N“ registriertes Flugzeug kaufen. Es gibt Privatpersonen mit „N“ registrierten Maschinen, die ein solches Flugzeug verchartern. Dabei wird der Checkflug von einem US-Instructor abgenommen. Wem es gelingt, ein solches Flugzeug zu finden, zahlt meist auch recht günstige Preise, nur sind diese Maschinen sehr selten.

Daneben gibt es amerikanische Fliegerclubs in Deutschland, z.B. auf dem US-Flugplatz Coleman bei Mannheim oder der Darmstadt Flying Club (Basis Egelsbach), und sie sind meist preiswerter als deutsche Vereine. In diesen Clubs ist aber die Aufnahme von deutschen Staatsbürgern limitiert, es gibt meistens eine lange Warteliste.

2. Auf lange Sicht bleibt nur die Lösung, den US-PPL vom Luftfahrtbundesamt in Braunschweig anerkennen zu lassen. Nur dieses und nicht die Landesbehörden können die Anerkennung durchführen.

Dazu sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Beglaubigungen kann die Flugleitung des erstellen.

Nachweis

Kosten

a) mindestens 25 Flugstunden nach Scheinerhalt (genau wie bei einer deutschen Scheinverlängerung)

individuell

b) Ablegen einer Prüfung im deutschen Luftrecht bei der Landesluftfahrtbehörde

ca. 70,- DM für den Fragenkatalog
100,- DM für Prüfung

c) Durchführung eines VFR Cross Country Fluges von mindestens 300 km mit Zwischenlandung auf einem mind. 100 km entfernten Flugplatz (mit viersitzigem Flugzeug, falls noch nicht gemacht) in Begleitung eines Fluglehrer, der dies bescheinigen muss.

individuell

d) Anerkennung des (nicht vorhandenen) US-Flugfunkzeugnisses durch das Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation, Postfach 10 03 51, Ref. 232-6, 45473 Mülheim (Tel. 0208 – 4507 214, 244)

?

e) Nachweis des Besuches eines Erste-Hilfe-Kurses zu Sofortmaßnahmen am Unfallort.

ca. 35,- DM

f) beglaubigte Kopie des Flugscheins, des Medicals

-

g) beglaubigter Tätigkeitsnachweis (d.h. Ausfüllen eines Formulars des LBA mit den Flugstunden)

-

h) Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (der Antrag ist durch das Ordnungsamt zu beglaubigen): Kraftfahrt-Bundesamt, Postfach 20 63, 24910 Flensburg

10,- DM

i) Behördenführungszeugnis (zu beantragen beim Ordnungsamt mit Antragszweck „Anerkennung eines ausländischen Luftfahrerscheins)

10,00 DM

Ausstellung der Anerkennung durch das LBA (nach Antragstellung vergehen meist einige Wochen, telefonische Nachfragen helfen)

53,50 DM

Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, eine wirklich verbindliche Auskunft kann nur das LBA geben. 

Links dazu: http://sites.inka.de/~yogi/flying/fu6d.htm
http://www.airport-directory.com/faq/US-PPL-FAQ/US-PPL-FAQ-7.html
 

                

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